Hinweisgeberschutzgesetz
Die Firmengruppe Pichlmayr hat für ihre Einrichtungen zum Hinweisgeberschutzgesetz ein Hinweisgebersystem in Form einer internen Meldestelle für alle zum Unternehmensverbund zugehörigen Unternehmen eingerichtet.
Hier können Beschäftigte, Geschäftspartner oder andere Personen, die im Zusammenhang oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, Verstöße melden, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. Hinweisgeber sind nach diesem Gesetz vor Repressalien geschützt.
Alle gemeldeten Informationen und personenbezogenen Daten unterliegen besonderer Vertraulichkeit sowie hohen datenschutzrechtlichen Standards und Anforderungen. Der besondere gesetzliche Schutz der Hinweisgeber gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebenen Meldungen unrichtiger Informationen.
Meldungen im Sinne dieser Richtlinien können gemäß § 2 HinSchG unter anderem folgende Bereiche umfassen:
- Straftatbestände (z. B. Betrug, Korruption)
- Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht
- Machtmissbrauch einschließlich sexueller Übergriffe
- Weitere Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene gemäß § 2 HinSchG, insbesondere zu Geldwäschebekämpfung, Produktsicherheit, Umweltschutz, Datenschutz und Medizinproduktesicherheit
Wenn Sie als Mitarbeiter*in einen Hinweis abgeben möchten, können Sie sich an die interne Meldestelle der VidaCura GmbH oder an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz wenden.
Interne Meldestelle – VidaCura GmbH
Online:
Hinweise können jederzeit per E-Mail an
meldung@vidacura.de übermittelt werden.
Persönlich / telefonisch:
Telefon: 0151 / 516 43 443
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 09:00 – 15:30 Uhr
Gern können Sie auch eine Sprachnachricht hinterlassen.
Bei einer persönlichen Meldung bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Externe Meldestelle – Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Justiz53094 Bonn
Telefon: 0228 / 99 410-6644 Online: www.bundesjustizamt.de Servicezeiten:
Montag – Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr
(außer gesetzliche Feiertage)